Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Benutzerspezifische Werkzeuge

Navigation

ikz-slider.png
en-slider.png
fp-slider.png
floristen-slider.png
apo-slider.png

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Public Ink - Melach und Mitterbauer OG

1. Geltung

1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Public Ink - Melach und Mitterbauer OG gelten für sämtliche Leistungen, die Public Ink gegenüber einem Vertragspartner erbringt, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.

Fremde Geschäftsbedingungen (von Kunden, Zulieferern oder Partnern) gelten nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich festgehalten wurde und diese Bedingungen den AGBs von Public Ink entsprechen.

Insbesondere gelten Geschäftsbedingungen Dritter nicht, wenn Public Ink dadurch andere als die eigenen Verbindlichkeiten übernehmen müßte.


2. Preise und Zahlung

2.1 Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes und sind laut Bindungsdauer gültig. Die gesetzliche Umsatzsteuer sowie eventuelle andere gesetzliche Abgaben werden zusätzlich verrechnet.

2.2 Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, mit Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig.

2.3 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch Public Ink. Bei Zahlungsverzug ist Public Ink berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Außerdem ist Public Ink bei Zahlungsverzug berechtigt, vertragliche Leistungen aus Verträgen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.

2.4 Jedenfalls ausgeschlossen ist die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von Public Ink nicht anerkannter Mängel.

 

3. Lieferung

3.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von Public Ink.

3.2 Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von Public Ink entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Gewährleistung erlischt automatisch, sobald Änderungen von Dritten vorgenommen wurden. Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Käufer die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt hat.

 

4. Rücktritt

4.1 Public Ink ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstanden sind, und dieser auf Begehren von Public Ink weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit erbringt oder wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird.

4.2 Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von Public Ink sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäss abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde, sowie für von Public Ink erbrachte Vorbereitungshandlungen.

4.3 Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von Public Ink zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in Höhe des für Public Ink nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20% des Nettoauftragswerts als vereinbart. Das richterliche Mässigungsrecht wird ausgeschlossen.

 

5. Haftung

Public Ink haftet für Schäden ausserhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögenschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind ausgeschlossen.

 

6. Datenschutz und Sicherheit

6.1 Die Mitarbeiter von Public Ink unterliegen der Schweigepflicht und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Soweit für die Abrechnung unbedingt erforderlich, können Inhaltsdaten gespeichert werden. Über das technisch notwendige Mindestmass werden Inhaltsdaten jedoch nicht gespeichert und keinesfalls ausgewertet.

6.2 Public Ink ergreift alle technisch möglichen Massnahmen, um die bei ihr gespeicherten Kundendaten zu schützen. Public Ink haftet jedoch nicht, wenn Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie weiterverwenden.

 

7. Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen

 

7.1 Public Ink betreibt die angebotenen Dienste mit höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Public Ink übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen jederzeit hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.

7.2 Public Ink haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von Public Ink zugänglich sind. Jeder Vertragspartner von Public Ink verpflichtet sich, bei der Nutzung der von Public Ink angebotenen Dienste die österreichischen und internationalen Rechtsvorschriften einzuhalten, insbesondere die Vorschriften des Pornographiegesetzes, BGBl 1950/97 idgF, das Verbotsgesetz vom 8.5.1945, StGBl 13 idgF und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches. Sofern der Vertragspartner seinerseits Wiederverkäufer (Reseller) ist, wird er diese Verpflichtung seinen Kunden auferlegen.

 

8. Sonstige Bestimmungen

 

8.1 Gerichtsstand ist Wien.

8.2 Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen.

8.3 Public Ink ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.

8.4 Die Allgemeinen Anzeigenbedingungen des Österreichischen Zeitschriften- und Fachmedien Verbandes gelten für alle entgeltlichen Aufträge zur Einschaltung von Anzeigen oder Textveröffentlichungen sowie zur Durchführung von Beilagenaufträgen in Zeitschriften.

8.5 Der Verlag ist nicht verpflichtet, Einschaltungen auf ihren Inhalt hin zu überprüfen. Dafür trägt der Auftraggeber die volle Haftung. Ebenso trägt dieser jeden wie immer gearteten Schaden, der dem Verleger aus der Veröffentlichung entsteht. Nach Ersatz aller Kosten tritt der Verlag seine Ansprüche gemäß §24 (7) Pressegesetz an den Auftraggeber ab.

8.6 Der Verlag behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber mitgeteilt.

8.7 Für die Durchführung von Einschaltungen in bestimmten Nummern oder Ausgaben oder an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr übernommen. Ausgenommen sind Aufträge, deren Gültigkeit ausdrücklich von der Einhaltung bestimmter Termine oder Platzierungen abhängig gemacht wird.

8.8 Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach Erscheinen der letzten Einschaltung.

8.9 Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe von Einschaltungen auf Basis der beigestellten Druckunterlagen. Im Falle erheblicher Mängel leistet der Verlag Ersatz in Form einer Ersatzschaltung oder eines angemessenen Preisnachlasses. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.

8.10 Reklamationen werden nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt des Belegexemplares anerkannt.

8.11 Die Stornierung von Anzeigenaufträgen muß in schriftlicher Form bis spätenstens zum Anzeigenschlußtermin vorliegen. Eine Bearbeitungsgebühr bis zu 10 % der Gesamtkosten kann in Rechnung gestellt werden. Bei Stornierung nach Anzeigenschluß wird die volle Auftragssumme fällig.

8.12 Kosten für die Herstellung von Druckunterlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

8.13 Public Ink behält sich vor, von Auftraggebern Vorauskassa zu verlangen.

8.14 Rechnungsreklamationen werden nur innerhalb von 4 Wochen ab Erhalt der Rechnung anerkannt.